Rechtsprechung
BVerwG, 26.09.2003 - 20 F 5.03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BVerwG, 19.08.2003 - 20 F 5.03
- BVerwG, 26.09.2003 - 20 F 5.03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
Auszug aus BVerwG, 26.09.2003 - 20 F 5.03
Die notwendige Geheimhaltung der Informationen, die Polizei- und Sicherheitsbehörden gewonnen haben, der Schutz ihrer Informationsquellen, ihrer Arbeitsweise und der Informanten zugesagten Vertraulichkeit berechtigen die oberste Aufsichtsbehörde zur Verweigerung der Aktenvorlage (BVerfGE 101, 106 ). - BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02
Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen; …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2003 - 20 F 5.03
Wie der Senat im Beschluss vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - (BVerwGE 117, 8 ) im Anschluss an die Rechtsprechung zu § 99 VwGO a.F. ausgeführt hat, kann der Nachteil für das Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes u.a. darin bestehen, dass den Sicherheitsbehörden die Erfüllung ihrer Aufgaben einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschwert oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährdet werden.